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Ausstattung
Details
Sie genießen die Zeit gerne draußen und sind auf der Suche nach einer zentralen Wohnung mit Gartenanteil, sowie Dachterrasse? Dann könnte dieses Angebot genau das richtige für Sie sein. Der großzügige Wohnkomfort über zwei Etagen macht dieses Mietangebot besonders attraktiv.
Der geplante Mietwechsel soll zum 01.07.2023 erfolgen. Die Wohnung ist aktuell vermietet, sodass wir aus Diskretionsgründen bewusst auf aktuelle Innenaufnahmen verzichten.
Strom-/Gas können Sie direkt beim Versorger Ihrer Wahl anmelden.
- Gartenmitbenutzung
- geräumiger Keller
- eigene Heizung im Keller
- 2 Etagen
- 2 Bäder
- große Dachterrasse mit Weitblick
- Option zur Küchenübernahme der Vormieter
- insgesamt nur eine weitere Partei im Haus
Mitten im Herzen von Goslar befindet sich diese gepflegte 5-Zimmer Wohnung im ersten Obergeschoss + Dachgeschoss eines gepflegten Altbaus. Die Kaiserpfalz, sowie die Altstadt sind fußläufig zu erreichen.
Goslar, mit heute knapp 50.550 Einwohnern lädt zu einer spannenden Zeitreise vom Mittelalter bis in die Gegenwart ein. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Kindergärten, Ärzte, Schulen, ein Bahnhof, sowie diverse Freizeitbeschäftigungen sind vor Ort. Zusätzlich überzeugt Goslar mit seiner guten Verkehrsanbindung. Die nächsten größeren Städte wie z.B. Braunschweig oder die Landeshauptstadt Hannover, erreichen Sie bequem über die Autobahn. Goslar ist durch seine größtenteils denkmalgeschützte Altstadt, dem Weltkulturerbe Rammelsberg und der einzigartigen Kaiserpfalz weit über die Landesgrenzen bekannt und dadurch ebenfalls ein touristisches Highlight.
Sie haben Interesse an diesem Mietangebot?
Bitte übersenden Sie uns im Voraus einige Informationen:
- Zu wann möchten Sie einziehen?
- Wer soll einziehen?
- Was machen Sie aktuell beruflich?
- Haben Sie Haustiere (Hund,Katze,Hamster)?
- Liegt eine aktuelle Schufa-Auskunft, bzw. Vorvermieterbescheinigung vor?
Durch die Beantwortung erhöhen Sie die Chance zur Besichtigung eingeladen zu werden.
Wir bedanken uns im Vorfeld.
Aufgrund des behördlichen Denkmalschutzes wird ein Energieausweis gemäß § 79 Absatz 4 GEG nicht benötigt.
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